Anerkennung der Gleichwertigkeit der Fachtitel der SGRM
Der Vorstand der GTFCh hat in seiner Sitzung am 01.12.2015 beschlossen, dass nach dem derzeit geltenden Fachtitel-Reglement der Sektion Forensische Chemie und Toxikologie der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) der Fachtitel „Forensischer Toxikologe SGRM“ als gleichwertig zum „Forensischen Toxikologen GTFCh“ anzusehen ist, wenn auch Post mortem Untersuchungen durchgeführt werden, ansonsten wird die Gleichwertigkeit mit dem Fachtitel „Forensisch-Klinischer Chemiker GTFCh“ anerkannt. Die GTFCh erkennt ebenfalls die Gleichwertigkeit des Fachtitels „Forensischer Chemiker SGRM“ zum „Forensischen Chemiker GTFCh“ mit dem Arbeitsbereich „Betäubungsmittel, Identifizierung, Quantifizierung und Materialvergleich“ an.